Räume mieten > München > Residenz München > Einsäulensaal
Residenz München
Verwaltung der
Residenz München
Residenzstraße 1
80333 München
089 29067-1
Fax 089 29067-225
ResidenzMuenchen@ bsv.bayern.de
www.residenz-muenchen.de
Stehempfänge, Bankette, Ausstellungen, Vorträge (keine Bälle oder Tanzveranstaltungen)
Stehplätze: 150 Personen
Bankettbestuhlung: 93 Personen
1.250,- Euro regulär (ab 1.1.2025: 1.375,- Euro)
600,- Euro ermäßigt
Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
1. Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.)
2. mit öffentlichem Kartenvorverkauf;
3. die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird
4. in geeigneter Weise beworben und öffentlich publiziert.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, findet der reguläre Mietsatz Anwendung.
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei kulturellen Veranstaltungen sind die Betriebs-, Personal- und Standardreinigungskosten im Mietpreis enthalten, jedoch nicht Einlass- und Garderobenpersonal.
Bei sonstigen Veranstaltungen werden alle Nebenkosten je nach Aufwand berechnet.
Mit dem angegebenen Mietpreis ist eine Nutzungsdauer von maximal 7 Stunden inklusive Auf- und Abbau abgedeckt. Längere Nutzungszeiten werden zusätzlich berechnet.
keine Auflagen
110 qm (10,9 x 10 m)
mit Nebenraum gesamt ca. 150 qm
ganzjährig
kleine Küche (ohne Ausstattung), Garderobe, Toiletten
Stühle, soweit verfügbar
Bitte beachten Sie, dass externe technische Dienstleistungen nur durch akkreditierte Unternehmen durchgeführt werden dürfen und von diesen ein 13%iges Umsatzentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
Verschiedene Catering-Unternehmen führen regelmäßig Bewirtungen in der Residenz München durch. Die aktuelle Liste der akkreditierten Caterer erhalten Sie bei der Residenzverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch ein Catering-Unternehmen in der Residenz München von diesem ein 13%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
Facebook Instagram Blog der Schlösserverwaltung YouTube