Aktuelles > Stellenausschreibungen > Reinigungskraft (m/w/d) für die Befreiungshalle Kelheim
Die Verwaltung der Befreiungshalle Kelheim ist eine von 17 Außenverwaltungen der Bayerischen Schlösserverwaltung und ist für die Befreiungshalle, die Walhalla, die Burg Prunn und die Rosenburg zuständig.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 1. September 2025 eine Reinigungskraft (m/w/d) für die Befreiungshalle in Kelheim. Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitstelle (25 Stunden/Woche).
Reinigungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Gebäude auf dem Gelände der Befreiungshalle
leichte gärtnerische Tätigkeiten
Mithilfe bei Veranstaltungen
Erfahrung im Bereich Reinigung wünschenswert
freundliches und offenes Auftreten
gute Deutschkenntnisse
Teamfähigkeit
hohes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
Bereitschaft auch an Wochenenden und Feiertagen Dienst zu leisten (Einteilung nach Dienstplan)
Führerschein der Klasse B von Vorteil
eine Bezahlung gem. Entgeltgruppe E3 der Entgeltordnung zum TV-L.
(Informationen u.a. zur Vergütung finden Sie unter www.oeffentlicher-dienst.info)
die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlungen, betriebliche Rente)
einen Arbeitsplatz in einem der bedeutendsten Nationaldenkmäler
freien Eintritt in allen Häusern der Bayerischen Schlösserverwaltung
Der Freistaat Bayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der Freistaat Bayern fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen und begrüßt es daher, wenn sich Frauen bewerben.
Ihre Bewerbung (Lebenslauf und kurzes Anschreiben) senden Sie bitte bis zum 2. Mai 2025 per E-Mail (im PDF-Format mit maximal 5 MB) mit dem Kennwort „Bewerbung Reinigungskraft Befreiungshalle“ an folgende E-Mail-Adresse:
Befreiungshalle.Kelheim@bsv.bayern.de
Rückfragen zur ausgeschriebenen Stelle beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter: 09441 68207-13
Fahrkosten für das Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
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